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   LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07   

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https://dejure.org/2008,24546
LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07 (https://dejure.org/2008,24546)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.10.2008 - L 3 AL 66/07 (https://dejure.org/2008,24546)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - L 3 AL 66/07 (https://dejure.org/2008,24546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts, Bestandsschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 45/02 R

    Unterhaltsgeld - Bemessungsentgelt - Arbeitslosenhilfevorbezug -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07
    Soweit das Bundessozialgericht in einem anderen Urteil vom 30. April 2003 (B 11 AL 45/02 R) in Bezug auf die Bemessung von Unterhaltsgeld nach Maßgabe des § 434c Abs. 3 Satz 3 SGB III entschieden habe, dass das dem beitragsfinanzierten Unterhaltsgeld zu Grunde liegende Bemessungsentgelt auch im Falle des Vorbezugs von Arbeitslosenhilfe pauschal um 10 % zu erhöhen sei, könne dem nicht gefolgt werden.

    Eine Erhöhung des Bemessungsentgelts kann auch nicht mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. April 2003 (B 11 AL 45/02 R) begründet werden.

  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 37/04 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgelts - Besitzstandsklausel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07
    Die Erhöhung ergebe sich aus § 434c Abs. 1 SGB III und der Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundessozialgericht in dessen Urteil vom 21. Juli 2005 (B 11a/11 AL 37/04 R).

    Das Bundessozialgericht hat jedoch am 21. Juli 2005 in einem Fall, in dem das ab 1. Juni 2001 zu zahlende Arbeitslosengeld nach dem für das bis zum 31. Mai 2000 bezogene Arbeitslosengeld maßgeblichen Bemessungsentgelt bemessen wurde, entschieden, dass die pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts nach § 434c Abs. 1 SGB III auch dann vorzunehmen sei, wenn das Arbeitslosengeld - wie hier - auf Grund des Bestandsschutzes im Sinne von § 133 SGB III nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht bemessen werde (B 11a/11 AL 37/04 R - JURIS-Dokument Rdnr. 15 ff. = SozR 4-4300 § 133 Nr. 2).

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07
    Eine Differenzierung danach, ob ein Vorbezug von Arbeitslosenhilfe oder von Arbeitslosengeld vorliege, sei sachlich gerechtfertigt, da das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 26. September 2005 (1 BvR 1773/03) die Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe bestätigt habe.

    Die Regelung verstößt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 67/02 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 26. September 2005 - 1 BvR 1773/03) nicht gegen Verfassungsrecht.

  • LSG Brandenburg, 14.01.2005 - L 30 AL 98/02

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und höheres Unterhaltsgeld; Hierfür in

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07
    Da auch das Bemessungsentgelt nach der zuletzt bezogenen Arbeitslosenhilfe bei der Bemessung nach § 133 Abs. 1 SGB III noch höher ist als das sich aus dem Arbeitsentgelt ergebende Bemessungsentgelt, besteht kein Grund für einen Arbeitslosen, geringer entlohnte Beschäftigungen wegen der Gefahr einer Absenkung des Bemessungsentgelts nicht aufzunehmen (ähnlich insoweit Urteil des LSG Brandenburg vom 14. Januar 2005 - L 30 AL 98/02 - JURIS-Dokument Rdnr. 39, 40).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Mai 2000 (1 BvL 1/98 u. a. = BVerfGE 102, 127 ff. = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) entschieden hatte, dass die Vorschrift mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sei, weil zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogene Einmalzahlungen bei der Berechnung beitragsfinanzierter Lohnersatzleistungen nicht berücksichtigt würden, erfolgte die Streichung von § 134 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz.
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.10.2008 - L 3 AL 66/07
    Die Regelung verstößt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 67/02 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 26. September 2005 - 1 BvR 1773/03) nicht gegen Verfassungsrecht.
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